Die Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung hängen von dem Streitwert ab

Die Kosten einer Scheidung hängen von dem Streitwert ab. Gerichtskosten und die Anwaltskosten haben einen Wertansatz, dieser wird acuh Streitwert oder Gegenstandswert genannt. Auch das Scheidungsverfahren hat einen Gegenstandswert, welcher Grundlage für die Gebühren von Gericht und Rechtsanwalt ist. Ein Gegenstandswert gilt auch im Falle der einvernehmlichen Scheidung bzw. unstreitigen Scheidung. Unstreitig ist eine Scheidung dann, wenn sich beide Ehegatten im Einvernehmen trennen und über alle Positionen Einigkeit erzielt wird.

Die Faktoren für den Gegenstandswert sind unterschiedlich. Im Grundsatz gilt, je umfangreicher das Scheidungsverfahren, desto höher fallen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten aus. Für die Berechnung der Gegenstandswerte werden etwa Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften berücksichtigt.

Die ungefähren Kosten eines Scheidungsverfahrens können bereits im Erstgespräch eingeordnet werden, soweit alle Angaben für die Berechnung vorliegen.