Schwiegereltern

Die Stellung der Schwiegereltern im Familienrecht

Häufig ergibt sich nach Beendigung der Ehe des Kindes und Schwiegerkindes ein Anspruch der Schwiegereltern auf Rückforderung von Schenkungen oder sonstigen Zuwendungen. Der Anspruch der Schwiegereltern ist beim örtlich zuständigen Familiengericht geltend zu machen. Das Scheitern der Ehe des Kindes stellt oftmals den sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage dar. Dies eröffnet entsprechend weitreichende Rückforderungsspielräume für die Schwiegereltern. Wir stehen Ihnen zur vorbereitenden und zur Beratung in Streitfällen gerne für intensive Beratungen und Vertretung zur Verfügung.

Hinweise zu der Stellung von Schwiegereltern im Familienrecht