Trennung

Sobald eine Trennung beabsichtigt wird oder stattgefunden hat, empfiehlt sich eine kurzfristige umfassende Beratung. Wir begleiten Sie in der oftmals schwierigen Situation und beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechts, Steuerrechts, Immobilienrechts und in den Auseinandersetzungen mit erbrechtlichem Bezug.

Trennung: Voraussetzung einer Scheidung

Die Trennungssituation ist für Ehepartner meist eine schwierige, oftmals schmerzhafte Situation, in der sich diverse Fragen stellen. In dieser Situation empfiehlt es sich, ohne Zögern ein Erstberatungsgespräch zu vereinbaren.

Zu Beginn dieses Gesprächs klären wir gemeinsam, ob eine Mediation sinnvoll erscheint oder ob Sie eine rechtliche Beratung/Vertretung wünschen. Sollten Sie eine Mediation wünschen, nehmen wir nur Ihre Personalien und Daten auf und treffen uns gemeinsam mit dem anderen Ehepartner im nächsten Termin, den wir zügig vereinbaren können.

Im zweiten Fall besprechen wir mit Ihnen, ob bereits eine Trennung vorliegt, und ob das bisherige Getrenntleben unstreitig ist.

Trennung/Getrenntleben

Voraussetzung für das Getrenntleben ist, dass zwischen den Eheleuten eine eheliche und häusliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestehen darf und dass zumindest ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft nicht wiederherstellen will: Trennung von Tisch und Bett

Trennung: räumlich – wirtschaftlich – emotional

Je nach Fallkonstellation besprechen wir die Trennungsfolgen wie Weiterverbleib in der Ehewohnung, Auflösung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrates, die Handhabung der weiteren Kontoführung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, das bevorstehende Ende der Ehegattenveranlagung, Steuerklassenänderung, begrenztes Realsplitting, das Entstehen einer Erwerbsobliegenheit, den güterrechtlichen Auskunftsanspruch zum Trennungszeitpunkt, gegebenenfalls einen vorzeitigen Zugewinnausgleich sowie kindesrelevanten Themen wie elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung sowie das Umgangsrecht mit den Kindern.

Wir begleiten Sie gerne Seite an Seite bis zur Einleitung des Ehescheidungsverfahrens und beachten dabei Ihre Ziele und Wünsche.

Unser besonderes Augenmerk liegt auf der Deeskalation der Situation.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat für eine Erstberatung mit unserem Rechtsanwalt für Familienrecht.

Hinweis:  Der Zeitpunkt der Trennung ist nicht nur für das möglicherweise folgende Ehescheidungsverfahren von besonderer Bedeutung. Der Zeitpunkt entfaltet ebenso Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes, den Zeitpunkt der Beendigung der Beteiligung an der Altersversorgung. Darüber hinaus ergeben sich regelmäßig Konsequenzen für das Erbrecht.