Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung im Familienrecht

Mit dem Ehescheidungsantrag wird der Stichtag für die Berechnung des sogenannten Zugewinns und der Vermögensauseinandersetzung geschaffen. Der Zugewinn eines Ehegatten ist das während der Ehezeit erwirtschaftete Endvermögen abzüglich des in die Ehe eingebrachten Anfangsvermögens. Wir stehen Ihnen für die oft komplizierten Berechnungen mit zwanzigjähriger Prozess- sowie Beratungserfahrung zur Verfügung.

Es empfiehlt sich oftmals, den Zugewinnausgleich im Rahmen einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung zu klären, da dadurch langjährige und belastende Gerichtsverfahren vermieden werden können.

Außerhalb des ehelichen Güterrechts und neben dem Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wie folgt auseinandergesetzt.

Hinweise zur „Vermögensauseinandersetzung“ von SchraderMansouri Rechtsanwälte, Düsseldorf